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   VGH Hessen, 20.07.2004 - 9 TG 1346/04   

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https://dejure.org/2004,3255
VGH Hessen, 20.07.2004 - 9 TG 1346/04 (https://dejure.org/2004,3255)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.2004 - 9 TG 1346/04 (https://dejure.org/2004,3255)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 9 TG 1346/04 (https://dejure.org/2004,3255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 Abs 1 AuslG, § 26 Abs 4 AuslG
    Ausländer; Ausweisungsermessen; Rechtskraft; Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausweisung und Abschiebungsandrohung; Ermessensfehler bei einer Ausweisungsverfügung gegenüber nach § 26 AuslG (Ausländergesetz) privilegiertem Ausländer; Anspruch eines Ausländers auf Aufenthaltsgenehmigung; Rechtskraftwirkung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 26 Abs. 1; AuslG § 26 Abs. 4; AuslG § 45 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 121
    D (A), Marokkaner, Psychische Erkrankung, Ausweisung, Ermessensausweisung, Regelausweisung, Sozialhilfebezug, Aufenthaltserlaubnis, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Urteil, Bindungswirkung, Gemeinde, Bundesländer, Übertragener Wirkungskreis, Prozessstandschaft, ...

  • Judicialis

    VwGO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 121
    Ausländerrecht; Rechtskraftwirkung eines gegen eine Gemeinde ergangenen Anfechtungsurteils gegenüber dem Land - Gemeinde, Land, Prozeßstandschaft, Rechtskraft, Urteil, übertragener Wirkungskreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 63 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 580
  • DVBl 2004, 1499 (Ls.)
  • DÖV 2004, 968
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 7 E 782/02

    D (A), Marokkaner, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Familienzusammenführung,

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2004 - 9 TG 1346/04
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. März 2004 - 7 E 782/02 (V) - hob das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Bescheid der Stadt B-Stadt vom 26. September 2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums in Darmstadt vom 22. Februar 2002 auf.

    Die von einer eigenständigen Unterhaltssicherung unabhängige Anspruchsberechtigung des Antragstellers nach § 26 Abs. 1 und 4 AuslG steht - bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22. Februar 2002 - zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. März 2004 - 7 E 782/02 (V) - rechtskräftig fest.

  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2004 - 9 TG 1346/04
    Dies rechtfertigt es - entsprechend der Rechtslage beim weisungsabhängigen Tätigwerden eines Landes bei der Auftragsverwaltung nach Art. 85 GG für den Bund (vgl. zu ihr: BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 -, NVwZ 1999, 296) - die Beteiligtenstellung der Gemeinde in Prozessen, die ihre Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis betreffen, als Form der Prozessstandschaft für das Land anzusehen und folglich die Rechtskraft auf das Land auszudehnen (vgl. Eyermann/Renner, VwGO, a. a. O.).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2004 - 9 TG 1346/04
    Die Rechtskraftwirkung diesen stattgebenden Anfechtungsurteils erstreckt sich auf die Anspruchsberechtigung des Antragstellers aus § 26 Abs. 1 und 4 AuslG als tragenden Grund der Entscheidung (vgl. zum sachlichen Umfang der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils: BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 -, NVwZ 1993, 672 (673(; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 121 Rdnr. 21).
  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

    Insoweit wird vielmehr im Anschluss an das Senatsurteil vom 12. Juli 1962 (III ZR 16/61 - DÖV 1962, 791, 792 = DVBl. 1962, 753, 754), in dem nach den damals maßgeblichen Bestimmungen des Prozessrechts (§ 50 MilRegVO) die Anfechtungsklage gegen den Rechtsträger der Widerspruchsbehörde zu richten war, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum weitgehend einhellig angenommen, der in Anspruch genommene Rechtsträger verteidige im Prozess vor dem Verwaltungsgericht nicht nur die eigene Entscheidung, sondern zugleich in Art einer Prozessstandschaft auch diejenige der Widerspruchsbehörde; hieraus wird eine Erstreckung der Rechtskraft auch auf den nicht beteiligten Träger der Widerspruchsbehörde gefolgert (vgl. VGH Mannheim aaO; VGH Kassel NVwZ-RR 2005, 580, 581; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO § 121 Rn. 96; Kopp/Schenke, aaO § 121 Rn. 24; Wolff, in: Wolff/Decker, VwGO/VwVfG, 2. Aufl. 2007, § 121 VwGO Rn. 33; Kuntze, in Bader, aaO § 121 Rn. 9; Nicolai, in: Redeker/v. Oertzen, aaO § 121 Rn. 6a; Eyermann/Rennert, aaO § 121 Rn. 38; zur Erstreckung der Rechtskraft eines den Gesetzesvollzug eines Landes betreffenden verwaltungsgerichtlichen Urteils auf die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Auftragsverwaltung vgl. BVerwG NVwZ 1999, 296 unter weiterer Bezugnahme auf BVerwG NVwZ 1993, 781, 782).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2019 - 11 S 1109/18

    Verpflichtung zur Ausstellung eine Aufenthaltskarte - Rechtskraftbindung des

    Nimmt eine Gemeinde als untere Ausländerbehörde die Ausführung eines Bundesgesetzes aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen als Pflichtaufgabe nach Weisung wahr, so bindet die Rechtskraft eines im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Gemeinde ergangenen Feststellungsurteils im Umfang ihrer sachlichen Reichweite auch das Land als Träger der zuständigen Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 20.07.2004 - 9 TG 1346/04 -, juris).

    Dies rechtfertigt es, auch in einem solchen Fall die Beteiligtenstellung der Gemeinde in Prozessen, die die Wahrnehmung solcher Aufgaben betreffen, als Form der Prozessstandschaft für das Land anzusehen und folglich die Rechtskraft auf das Land auszudehnen (für das Ausländergesetz HessVGH, Beschluss vom 20.07.2004 - 9 TG 1346/04 -, juris, Rn. 23; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 121 Rn. 96; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Auflage 2018, § 121 Rn. 9; anders außerhalb des sogen. übertragenen Wirkungskreises: Bayer. VGH, Beschluss vom 15.07.2003 - 8 ZB 03.990 -, juris, Rn. 5).

  • OLG Dresden, 20.06.2018 - 1 U 880/17

    Amtspflichten bei Besetzung einer Professorenstelle

    Ebenso ist anerkannt, dass es die Beteiligtenstellung der Gemeinde in Prozessen, die ihre Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis betreffen, rechtfertigt, dies als Form der Prozessstandschaft für das Land anzusehen und folglich die Rechtskraft auf das Land auszudehnen (HessVGH, Beschl. v. 20.07.2004, Az.: 9 TG 1346/04, DÖV 2004, 968; Rennert, in: Eyermann/Rennert,VwGO, 14. Aufl., § 121 Rn. 38).
  • OVG Hamburg, 08.06.2015 - 1 Bf 221/13

    Zur örtlichen Zuständigkeit des Gerichts bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit

    Nach wohl weitgehend einhelliger Ansicht wird eine solche Rechtskrafterstreckung auf die nicht beteiligte Widerspruchsbehörde bzw. ihren Träger gefolgert (vgl. jeweils m.w.N. BGH, Urt. v. 7.2.2008, III ZR 76/07, BGHZ 175, 221, juris Rn. 13; VGH Kassel, Beschl. v. 20.7.2004, 9 TG 1346/04, DÖV 2004, 968, juris Rn. 23; Kilian in Sodan/Ziekow, a.a.O., § 121 Rn. 97; Clausing in Schoch/Schneider/Bier a.a.O., § 121 Rn. 96; Kugele, VwGO, 2013, § 121 Rn. 16; Germelmann in Gärditz, VwGO, 2013, § 121 Rn. 119; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 121 Rn. 38; Redeker/von Oertzen, VwGO, a.a.O., § 121 Rn. 6a; Lindner in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 121 Rn.49; Kopp/Schenke, a.a.O., § 121 Rn. 24; Unruh, a.a.O., § 121 VwGO Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis;

    Soweit ersichtlich, ist unstreitig, dass sich die Bindungswirkung eines gegen eine Gemeinde wegen ihres Tätigwerdens im übertragenen Wirkungskreis ergangenen Anfechtungsurteils auf das Land, das der Gemeinde die jeweilige Aufgabe der Landesverwaltung übertragen hat, erstreckt (so HessVGH, Beschl. v. 20.7.2004 - 9 TG 1346/04 - juris Rn. 23 zu verschiedenen Begründungsansätzen).
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